Geschrieben am Dienstag, den 4. August 2009 von Andrea

Gesetz zur Telefonwerbung, Telefonakquise – ab heute tritt neue Gesetzgebung in Kraft

Anlässlich des heutigen Inkrafttretens des Gesetzes gegen unlautere Telefonwerbung haben wir noch einmal unsere Informationen und Artikel zu dem Thema aufbereitet.

Darf ich oder darf ich nicht? Das neue Gesetz zur Telefonwerbung.

Die Rechtslage im Telefonmarketing. 

Kundenakquise durch Telefon, Fax, Mail, SMS, Post – was ist wann erlaubt?

 

Und hier noch die Änderungen ausführlich nachzulesen bei der IHK Stuttgart:

Neue Regeln für die Telefonwerbung. 

 

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Die Gesetzgebung gegen unlautere Telefonwerbung richtet sich gegen die “schwarzen Schafe” der Telefonmarketing Branche.

Also gegen Angebote die darauf abzielen den Verbraucher zu übervorteilen, zu manipulieren, im schlimmsten Falle zu betrügen.

Gerade im B2C, also dem Kontakt mit dem Endkunden, sollten Möglichkeiten geschaffen werden, damit sich der Verbraucher gegen Nepp und Betrug erfolgreich zur Wehr setzen kann.

 

Deshalb soll beispielsweise künftig die Telefonnummer immer sichtbar sein.

Denn wie sollen Betroffene gegen betrügerische Machenschaften vorgehen, wenn sie keine Möglichkeit haben den Anrufer zu finden?

Berichten zufolge haben gerade ältere Menschen telefonisch Verträge abgeschlossen, haben Leistungen und Produkte gekauft, ohne es wirklich zu wissen.

Manche Kunden haben gutgläubig Ihre Kontoverbindung genannt und sich über nicht genehmigte Abbuchungen für angebliche Käufe gewundert.

Die Reportage mit Insiderinformationen von bestimmten Call-Centern von Günther Wallraff  “Bei Anruf Abzocke” tat ein übriges…

Solchen Geschäftspraktiken und dem unangenehmen “Telefonterror” in den eigenen vier Wänden soll mit dem neuen Gesetz ein Riegel vorgeschoben werden.

Mit seriöser Telefonakquise, wie wir sie verstehen haben diese Praktiken nichts zu tun. Da gelten die Regeln:

  1. Das “Nein” des Kunden wird immer akzeptiert.
  2. Wenn der potentielle Kunde nie mehr angerufen werden möchte – wird er nicht mehr angerufen und von der Telefonliste gestrichen.
  3. Der Käufer kann seine Meinung äußern, ohne dass er durch manipulative Gesprächstechniken beeinflusst wird.
  4. Der Kunde hat ein Recht auf jede Meinung (es ist schön, wenn er sie höflich formuliert.)
  5. Der Kunde beendet das Telefongespräch dann, wenn er es beenden möchte.

Ärgerlich, dass wenige schwarze Schafe den Ruf der Branche Telefonmarketing derartig negativ beeinflusst haben.


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2 Reaktionen zu “Gesetz zur Telefonwerbung, Telefonakquise – ab heute tritt neue Gesetzgebung in Kraft”

  • Mike

    Am 4. August 2009 um 16:49 Uhr

    Passend dazu hier noch ein (aktueller!) Leitfaden der Anwaltskanzlei Päsel Reiff Seifried: “Rechtssicher werben” (mit neuem Telefonwerbegesetz)

     
  • Dr. Renate Vorwerk

    Am 10. August 2009 um 11:24 Uhr

    Ohne Kaltakquise kann man auch und gerade im Geschäftskundenvertrieb kein Neugeschäft generieren.

    Hilfreich aus meiner Erfahrung: der Kunde muss etwas Neues erfahren, also meine Ansprache als Bereicherung empfinden.

    Und ich muss die Ansprache zeitlich so einrichten, dass ich nicht “lästig falle” aber er bei Bedarf meine Daten wiederfindet.

    Nicht ganz einfach,dieser Spagat…

     

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